Wer muss fasten und mit welcher Absicht
Das Fasten im Ramadan ist für jeden muslimischen Erwachsenen (mündig), geistig gesunden, körperlich fähigen und ansässigen (nicht reisenden im fiqhischen Sinne) Muslim verpflichtend. Andere Fälle (Krankheit, Schwangerschaft, Stillzeit usw.) ermöglichen Befreiungen oder Nachholen.
Die Absicht (Niyya) für das Ramadan-Fasten muss vorhanden sein – ein oft missverstandenes Thema: Es handelt sich nicht um eine laut ausgesprochene Formel, sondern um eine innere Entschlossenheit, das Fasten einzuhalten.
Suhur (Mahlzeit vor der Morgendämmerung) und Iftar (Fastenbrechen bei Sonnenuntergang) rahmen den Tag ein; das Wissen um die genauen Zeiten verhindert unbeabsichtigte Fehler.