حَقّ
Dieser Vers beschreibt eine Eigenschaft der Diener Allahs: Sie erkennen in ihrem Besitz einen Anspruch der Bedürftigen an.
وَفِيٓ أَمۡوَٰلِهِمۡ حَقّٞ لِّلسَّآئِلِ وَٱلۡمَحۡرُومِ
und in ihrem Besitz war ein festgelegter Anteil für den Bittenden und den Bedürftigen.
Koran, Adh-Dhaariyat 51:19
Der Vers 51:19 gehört zur Beschreibung der Gläubigen, die in der Morgendämmerung um Vergebung bitten (51:18). Er erwähnt, dass sie in ihrem Besitz einen Anspruch für den Bittenden und den Bedürftigen anerkennen. Das Wort «Anspruch» bezeichnet einen zustehenden Anteil, ohne festzulegen, ob es sich um eine gesetzliche Pflicht oder eine freiwillige Praxis handelt. Dieser Vers lädt uns ein, unseren Reichtum als anvertrautes Gut zu betrachten, das einen Anteil für andere enthält. Heute können wir uns fragen: Wer in unserer Umgebung hat einen Anspruch auf das, was wir besitzen?
Erkenne heute eine bedürftige Person – einen Bittenden oder Bedürftigen – und gib ihr einen, auch kleinen, Anteil deines Besitzes.
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